Schwangerschaftsberatung in Pandemiezeiten
Als systemrelevant eingestuft konnten die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen von Beginn der Pandemie an, durchgängig ihre Hilfsangebote im Bereich der Beratung aufrechthalten – und damit auch die Beratungsstelle im Evang. Beratungszentrum München (ebz) unter dem Dach der Diakonie Bayern. Auch in Lockdown – Phasen fanden etwa die Hälfte der Beratungen im persönlichen Gespräch in der Beratungsstelle statt. Daneben wurden Beratungsgespräche per Telefon, Mail oder Videokommunikation geführt.
Sabine Simon, Leiterin der Schwangerschaftsberatung im ebz München beantwortet Fragen zu Themen und Herausforderungen in der Beratung von schwangeren Frauen und ihren Partnern in diesen besonderen Zeiten.
Sie beraten ja auch bei ungeplanten Schwangerschaften, wenn Frauen einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Nennen Ihnen die Frauen jetzt andere Gründe als vor Beginn der Pandemie?
Inhaltlich waren die Themen und die genannten Gründe für die Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht signifikant anders als in Beratungen vor Corona. Es wurden zwar auch Ängste geäußert, dass bei einer Infektion die Schwangerschaft gefährdet oder die Schwangere nicht optimal therapiert werden könnte. Diese wurden aber nie als ausschlaggebend für die Entscheidung gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft geäußert. Sorgen um die berufliche, finanzielle Zukunft wurden dagegen etwas häufiger genannt als in den Vorjahren. Manche Frauen äußerten, dass sie sich schon jetzt so isoliert fühlen, auf bisherige Unterstützungssysteme verzichten müssen und sich nicht vorstellen können in „diesen Zeiten“ (noch) ein Kind zur Welt zu bringen.
Gab es denn vermehrt Schwangerschaftsabbrüche in 2020, was ja dann evtl. doch auf coronabedingte Erwägungen zurückzuführen wäre?
Nein, die Zahlen sind gegenüber 2019 bundesweit, aber auch in Bayern, nicht gestiegen. Die Entscheidung für ein Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen, unserer Erfahrung nach, aus sehr unterschiedlichen aber meist vielfältigen Gründen, selten nur aus einem einzelnen. Deshalb hatte die Pandemie auch nicht so einen großen Einfluss auf eine derartige Entscheidung.
Mussten Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollten, aufgrund der Pandemie mit Verzögerungen oder zusätzliche Hürden rechnen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung haben Frauen in der ganzen Zeit jederzeit innerhalb von drei Tagen das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräch wahrnehmen können. Wenn mal eine Beratungsstelle wegen anderer Aufgaben keine Kapazitäten hatte, wurde der Frau ein Termin bei einer anderen Stelle vermittelt.
Coronabedingt gab es aber z.T. höhere Hürden für Frauen, eine Kostenübernahme über ihre Krankenkasse für einen Schwangerschaftsabbruch zeitnah zu erhalten: Insbesondere für nicht Deutsch sprechende Frauen oder Frauen, die nicht über die erforderlichen digitalen Endgeräte verfügen bzw. sie nicht ausreichend beherrschen, war es sehr mühsam und langwierig, an die erforderliche Bescheinigung zu gelangen. Die Krankenkassen waren z.T. nur noch per Post, telefonisch oder online erreichbar. Bis der Nachweis dann endlich an die Frauen geschickt war, waren z.T. ganze Wochen vergangen. Die Unsicherheit, ob die Bescheinigung vor dem Eingriff rechtzeitig da ist, hat viele unserer Klientinnen belastet. Die nächste Hürde bestand dann zeitweilig dann darin, den dann irgendwann geforderten Coronatest vor dem Eingriff zu bekommen. Über mehrere Monate war das ja nicht so einfach wie jetzt. Zum Glück gibt es in München noch einige medizinische Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so dass betroffene Frauen nicht auch noch weite Anfahrtswege für den Eingriff in Kauf nehmen mussten. Das sieht in anderen Regionen Bayerns anders aus, was z.T. aus unserer Sicht unzumutbar ist. Aber das ist ein anderes Thema mit einem dringenden Handlungsbedarf auf Seiten des zuständigen Ministeriums.
Sie beraten ja auch Frauen und Paare während einer Schwangerschaft und auch noch nach der Geburt in den ersten drei Lebensjahren. Wie hat sich Corona hier in den Beratungen gezeigt?
Familien in Corona-Zeiten sind geprägt von Isolation der Kinder, Stress durch Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung zuhause, home-schooling, vermehrtem innerfamiliärem Streit und Spannungen sowie von beruflichen und finanziellen Sorgen.
Diese Sorgen und Belastungen wurden häufig auch in der Schwangerschaftsberatung genannt. Die Beratung zu den finanziellen Leistungen für Familien, ob z.B. zu Familien- oder zu Sozialleistungen sind stärker denn je nachgefragt, insbesondere weil es hier im Laufe des Jahres 2020 zahlreiche Änderungen bei den entsprechenden Gesetzen, neue Leistungen und veränderte Antragsweisen gab.
Vermehrt wurden wir in den vergangenen Monaten der Pandemie um praktische Hilfe bei der Inanspruchnahme gesetzlicher Leistungen gebeten. Wir sind es schon immer gewohnt gewesen, bei Antragsstellungen zu helfen. In der Pandemie ist es aber um ein Vielfaches mehr, weil die Zugänge für manche Leistungen oder Nachweise deutlich erschwert waren, durch (Teil- ) Schließungen vieler Behörden für den Publikumsverkehr. Es wurde zwar vermehrt Online-Kommunikation und Online-Antragsstellungen ermöglicht. Für eine große Gruppe von Menschen (beispielsweise mit geringer Bildung, mangelnden Deutschkenntnissen oder fehlender technischer Ressource bzw. Know-How) waren damit aber unüberwindbare Barrieren geschaffen.
Die direkte Face-to-Face-Kommunikation wird von vielen Menschen mit geringer Schulbildung, geringen Deutschkenntnissen, mit funktionellem Analphabetismus oder auch Hörbehinderung vor allen anderen Kommunikationsarten bevorzugt. Wenn diese im Umgang mit Behörden nicht mehr möglich ist, wird es für viele unserer Klient*innen sehr schwer.
Können Sie uns ein Beispiel aus der Beratung nennen?
Ich erinnere mich z.B. an einen Fall:
Die Mutter spricht kein Deutsch. Der Vater durfte nur zur Entbindung mit in die Klinik. Weil er die Klinik danach nicht mehr betreten darf, kann er weder die Heiratsurkunde noch den Ausweis vorlegen. Die Geburtsmeldung erfolgt an das Standesamt daher ohne die Bestätigung über die Einsichtnahme in die Papiere. Die Eltern warten zuerst eine Woche vergeblich, ob sich das Standesamt meldet. Sie versuchen vergeblich persönlich vorzusprechen, sie telefonieren, werden auf das Online-Verfahren hingewiesen. Außerdem sollen sie die Unterlagen in Kopie zuschicken. Die Copy-Shops haben geschlossen. Wie sollen sie einen Online-Antrag stellen, wenn sie nur die Hälfte von dem verstehen, was gefragt ist? Die meisten Hilfseinrichtungen und ehrenamtliche Helfer*innen, die bisher bei solchen Dingen unterstützt haben, sind nicht mehr oder nur noch telefonisch erreichbar. Die Folge von der verzögerten Ausstellung der Geburtsurkunde sind gravierend: Kindergeld und Elterngeld können ohne sie nicht beantragt werden. Der Familie geriet in große finanzielle Schwierigkeiten
Welche weiteren Themen sprachen Ihre Klient*innen an?
Seit Beginn des ersten Lockdown sind zahlreiche Beratungen geprägt von Fragen, aber auch nachträglichen Berichten zu den Rahmenbedingungen bei der Entbindung, in der Geburtsvorbereitung und in der Zeit des Wochenbetts. Die Entbindungskliniken hatten unterschiedliche Vorgehensweisen, die sich auch immer wieder den aktuellen Inzidenzzahlen anpassten. Besonders belastete es die Frauen, dass evtl. keine Begleitperson bei der Entbindung dabei sein oder sie nach der Geburt keinen Besuch haben konnten. Geburtsvorbereitungskurse online, Hebammenbetreuung, Rückbildungsgruppe und PEKIP-Kurs telefonisch oder online waren zwar besser als gar nichts. Sie trugen so aber nicht wie sonst zur Vernetzung, Entlastung und Sicherheit bei.
Welche Sorgen wurden sonst noch geäußert?
Da kann ich Ihnen einige nennen. Z.B.: Wer unterstützt die alleinerziehende, belastete Mutter im Wochenbett, wenn deren Eltern zur Risikogruppe gehören, die Nachbarinnen auch zurückhaltender als sonst sind? Was tun, wenn professionelle Haushaltshilfen, Hebammen, die Bezirkssozialarbeit und auch die Frühen Hilfen überwiegend keine Hausbesuche machen während der ersten Lockdowns? Wie kommt die Familie mit dem Arbeitslosengeld II in Monaten zurecht, in denen das kostenlose Mittagessen im Hort und im Kindergarten wegfällt, die Tafel geschlossen ist, ebenso wie die Kleiderkammern und andere flankierende Unterstützungssysteme für Menschen in Armut? Wer hilft den Familien, die Beihilfen für die Anschaffung von Tablet oder Laptop beim Jobcenter zu beantragen? Wer hilft ihnen, die Geräte zu kaufen und sie zu installieren? Wer entlastet, wenn das Kind mit Behinderung nicht mehr in die Tageseinrichtung kann oder die Familienhelferin nicht mehr kommen darf? Was also tun, wenn das ganze, mühsam aufgebaute Unterstützungssystem, das den Eltern hilft, den Alltag zu bewältigen von einem Tag auf den anderen wegbricht?
Ich erinnere mich noch an eine Klientin, die im ersten Lockdown wieder häufiger Kontakt zu einer/m unserer Berater*innen aufnahm. Sie ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (2 Jahre alt und 6 Monate alt). Sie ist drogenabhängig aber seit einigen Jahren clean. Ihr Suchtdruck stieg im Lockdown massiv an. Ihr mühevoll aufgebautes Stabilisierungssystem aus Selbsthilfegruppe, Therapiestunden und Fitness-Studio gab es von einem Tag auf den anderen nicht mehr. Das ältere Kind hatte sich gerade eingewöhnt in der Krippe, war jetzt aber wieder den ganzen Tag zuhause, die erhoffte Entlastung rückte in weite Ferne.
Zum Glück schaffen viele Familien das alles - irgendwie. Einige, insbesondere die geflüchteten Menschen, weil sie schon ganz anderen Belastungsproben in ihrem Leben ausgesetzt waren.
Und es kann dann doch in vielen Fällen irgendwo Hilfe bei den wenigen weiterhin geöffneten niedrigschwelligen Einrichtung gefunden werden. Wir sind froh, dass auch wir dazu zählen können.
Sabine Simon
Dipl. Sozialarbeiterin, Leitung
Staatl. anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
ebz München e.V.
Landwehrstr. 15
80336 München
Tel. 089 59048150